: U-Boot-Skandal: Staatsanwalt ermittelt
Kieler Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren wegen des Schmuggels von U-Boot-Plänen nach Südafrika ein / Bundesregierung wehrt sich gegen UN-Verurteilung / Die BRD werde nur „erwähnt“ ■ Aus Bonn Gerd Nowakowski
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat jetzt wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz ein Ermittlungsverfahren gegen die bundeseigene HDW-Werft und die Firma IKL eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen U-Boot -Konstruktionspläne nach Südafrika geliefert zu haben. Seit Jahren hatte dies die Bundesregierung mit der Behauptung verhindert, es habe keine erhebliche Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik gegeben.
Am 9. November hatte allerdings die UN-Vollversammlung die Bundesrepublik wegen des U-Boot-Geschäftes klar verurteilt und strafrechtliche Konsequenzen gegen die beteiligten Firmen gefordert. Geplatzt ist die Verschleppungstaktik der Bundesregierung auch an anderer Stelle. Im Falle des 1985 begonnenen Geschäftes endet die Verjährungsfrist nicht wie bislang angenommen 1990; vielmehr beginne die fünfjährige Verjährungsfrist erst jetzt nach der Feststellung eines außenpolitischen Schadens, erklärte der Kieler Oberstaatsanwalt Raab-Straube.
Nach seinen Angaben hole die Staatsanwaltschaft Kiel derzeit das - insgesamt fünfte - Gutachten vom Außenministerium ein, um die Frage des außenpolitischen Schadens zu klären. Fortsetzung auf Seite 2
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Außenminister Genscher sagte gestern im Parlament, diese Stellungnahme „werde nach bestem Wissen und Gewissen“ erfolgen, er sehe aber keine „erhebliche Störung“ des bundesdeutschen Ansehens. Nach Erhalt des Gutachtens will die rechtlich nicht daran gebundene Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Anklage erhoben wird.
Wegen der für die Opposition unbefriedigenden Antworten der Regierung beantragten SPD und Grüne
gestern im Bundestag in Anschluß an die Fragestunde eine aktuelle Stunde zum Thema, zu der auch Außenminister Genscher (FDP) herbeizitiert wurde. Staatssekretär Stavenhagen vom Bundeskanzleramt hatte zuvor betont, es lägen „aus keiner der zur Verfügung stehenden Informationsquellen Erkenntnisse“ über einen bereits begonnenen U-Boot-Bau in Südafrika vor. Er verweigerte mit Hinweis auf Geheimhaltung aber die Antwort, ob dies auch für nachrichtendienstliche Erkenntnisse gelte.
Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Adam-Schwaetzer (FDP)
erklärte nun zu dem lange abgeleugneten Vorgang: Weil der Blaupausenexport seit mehreren Jahren bekannt sei, sei das Vorgehen der UN „ungerechtfertigt“. Nach ihrer Darstellung handelt es sich bei der UN-Resolution nicht um eine Verurteilung, vielmehr werde die Bundesrepublik nur „erwähnt“. Diese Meinung unterstrich auch Außenminister Genscher, der erwähnte, daß schließlich nur 22 afrikanische Staaten für die Resolution gestimmt hätten.
Die Staatsministerin Adam-Schwaetzer hatte zuvor zugegeben, die Bundesregierung habe vor der UN
Abstimmung in den Hauptstädten vieler afrikanischer Länder „demarchiert“. Etliche waren daraufhin von einer Verurteilung abgerückt. Der SPD-Abgeordnete Norbert Gansel sprach in diesem Zusammenhang indirekt von Erpressung durch die Gewährung von Entwicklungshilfe und Schuldenerlaß, um die Verurteilung zu verhindern. Die Abgeordnete Angelika Beer (Grüne) warf der Bundesregierung vor, sie habe den parlamentarischen Untersuchungsausschuß seit vier Jahren blockiert und verdeutlicht, daß sie sich nicht an internationale Verträge halten wolle.
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