: Gesetz gegen Piraten
Bonn (dpa) - Verbraucher sollen künftig vor oftmals wertlosen Nachahmungen hochwertiger Markenprodukte wirksamer geschützt werden. Der Bundestag beschloß am Donnerstag nahezu einmütig ein Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der sogenannten „Produktpiraterie“. Diese besondere Art der Wirtschaftskriminalität ist in der jüngsten Zeit stark angestiegen und schädigt vor allem auch Klein- und Mittelbetriebe. 50 000 Arbeitsplätze könnten so in Gefahr geraten. Künftig drohen drei Jahre Freiheitsstrafe bei einfacher oder fünf Jahre bei gewerbsmäßiger Schutzrechtsverletzung. Bis auf Ausnahmen konnte bisher lediglich ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden. Auch der Versuch der Schutzrechtverletzung ist künftig strafbar. Erweitert werden die Möglichkeiten, die Falsifikate einzuziehen und zu vernichten. Wer die Waren vertreibt, ist zur Auskunft über die Hersteller verpflichtet.
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