Wo bleiben die BesetzerInnen?

■ Behörde will Geld geben, aber nicht die Verantwortung übernehmen

Die Verhandlungen um eine befristete Vermietung des besetzten Hauses im Fedelhören drohen zu scheitern. Auf einem Ortstermin am Freitag Morgen verschafften sich der Rechtsvertreter der Stuttgarter Immobiliengesellschaft Rolf Kirchner und Behördenvertreter Wolfgang Golinski einen Überblick über die Lage. Beide wollten sich zum aktuellen Stand der Verhandlungen jedoch nicht äußern.

Im Mittelpunkt der Diskussionen scheinen tatsächlich die Stuckornamente und andere denkmals-schützenswerte Einrichtungen des Hauses zu stehen(vgl. taz vom 15.12.).Derweil sucht Wolfgang Golinski vom Amt für Soziale Dienste unter den BetreuerInnen weiterhin eine verantwortliche Person, in deren Name das Mietverhältnis abgeschlossen werden kann. Das Geld wolle das

Amt schon zur Verfügung stellen, wenn sich ein Verein verantwortlich zeigen könnte.

Genau das wollen die Vereine aber nicht. „Golinski will uns den Schwarzen Peter zuschieben“, empörten sich gestern auf einem Plenum verschiedene VereinsvertreterInnen heftig. „Der Senat trägt die Verantwortung für die Wohnungsnot, also hat er auch seinen Kopf dafür hinzuhalten.

Die fünfzehn Obdachlosen, die jetzt endgültig am nächsten Montag das Haus „Alter Senator“ räumen müssen, sollen beispielsweise nach den Vorstellungen Golinskis vom AK Drogen betreut werden. Sie hätten durch die beiden neuen Häuser jetzt genügend Platz, teilte er den überraschten MitarbeiterInnen mit. Doch die Häuser des AK sind ausschließlich den Drogenabhängigen vorbehalten, die zur Zeit in

der ersten Etage des Hauses Fedelhören wohnen. „Wir sind hoffnungslos überlastet“.

Zwei Verhandlungsergebnisse werden für die endgültigen Gespräche am kommenden Montag gehandelt: Entweder ruht sich die Behörde auf ihrer Geste zur Mitarbeit aus. Das Ergebnis wäre das Scheitern der Verhandlungen mit der unmittelbaren Räumung des Hauses als Folge. Oder: Das Amt für Wohnungsverwaltung akzeptiert die Bedingungen des Hauseigentümers'übernimmt die Betreuung der HausbewohnerInnen (zum Beispiel über zusätzliche Honorarkräfte), und sichert so für mindestens dreißig Menschen eine feste Bleibe für den Winter. Tertium datur: Der Senat zeigt die angekündigte Flagge, beschlagnahmt das Haus und übernimmt die fällige Betreuung der BewohnerInnen. Markus Daschne