Staatsanwalt glaubt nicht ...

■ daß die Polizei die Wahrheit spricht / Trotzdem Verfahren eingestellt

Für Hans E. endete der Heimweg am 6. Juli 1988 auf der Lesumer Polizeiwache. Auf der Stader Landstraße war er von einem Streifenwagen angehalten und von Beamten schwer geschlagen worden. Eine Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten hat die Staatsanwaltschaft jetzt eingestellt, obwohl sie den Aussagen der Beamten selbst nicht glaubt.

Hans E. ist den Streifenbeamten aufgefallen, weil er ihrem Eindruck nach - mit seinem Mofa Schlangenlinien fuhr. Qua Nasenprobe diagnostizierten sie eine Alkoholfahne. „Das Schwein ist ja besoffen!“, habe ein Polizist gerufen, berichtete Hans E. der taz. Als er gegen diesen rauen Ton protestierte, habe es Knüppelhiebe gehagelt.Die Brille sei dabei zerbrochen und ihre Trümmer in den Augenwinkel gedrungen. Aus Angst vor weiteren Mißhandlungen habe er sich geweigert, in den Streifenwagen einzusteigen. Die Polizisten holten Verstärkung und brachten ihn schließlich zur Wache, wo er noch einen Fußtritt in die Rippen kassierte. „Muliple Schürfungen und Prellungen“ sowie eine Blutung am Augenlid stellten Ärzte anderen Tags fest. Hans E., Maurer bei Klöckner, war danach länger als zwei Monate krankgeschrieben.

Die übereinstimmende Version der beteiligten Polizisten: Hans E. habe sie beschimpft und Widerstand geleistet. Sie selbst hätten nur „einfache körperliche Gewalt“ angewandt. Die Brille habe Hans E. sich selbst abgenommen, weggeworfen und draufgetreten. „Zweifelhaft“ erscheint diese Darstellung dem Staatsanwalt Lesting. Dennoch will er den Polizisten nicht anklagen. Ein unbeteiligter Zeuge habe nämlich ausgesagt, daß Hans E. nicht nur „laut gröhlte“ und „schwankte“, sondern ein „unverständliches Verhalten“ zeigte.

Staatsanwalt Lesting: Allein mit den Aussagen Hans E.s und mit den ärztlichen Attesten sei gegen die übereinstimmenden Aussagen der Polizisten nicht anzukommen. Gegen diesen Beschluß hat Hans E. Widerspruch eingelegt.

mw