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Weihnachtsgeschenk für Raucher

Bayerns höchste Richter hatten ein Herz für die Gastronomie: Der Verfassungsgerichtshof wies eine Klage ab, in den rund 6.000 Wirtshäusern und Gaststätten Münchens das Rauchen zu verbieten. Ein generelles Rauchverbot in Gaststätten könne zwar bei großzügiger Auslegung des Lebensmittelbedarfsgesetzes erlassen werden. Ein zwingendes Verbot ergebe sich daraus jedoch nicht, sondern nur eine Befugnis, entschieden die Richter (Az.: Vf 9 - VII-88).

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