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An die Decke mit dem Besenstiel!

Köln/Berlin (ap) - Wer sich von einem anderen Hausbewohner durch Lärm gestört fühlt, darf seinem Unmut Luft machen, indem er an Wand, Decke oder auch an die Heizungsrohre klopft - so ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten. (Az: AG Berlin-Tiergarten 7 C 259/88)

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