: Zuschüsse gekürzt
■ Senat kürzte Ausfallbürgschaften für den Sport um 300.000 Mark / Durch Verbot von Motorbootrennen weniger verpflichtet
Der Senat übernimmt 1990 für 66 Sportveranstaltungen Ausfallbürgschaften in einer Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Mark. Das sind 300.000 DM weniger als 1989. Die Senatshilfe dient dazu, Sportveranstalter gegen unvorhersehbare Risiken, wie z.B. verringerte Einnahmen durch Zuschauerrückgänge bei schlechtem Wetter, finanziell abzusichern. Den größten Anteil an den Ausfallbürgschaften, die der Senat zusammen mit dem Landessportbund geplant hat, hat der Bereich Leichtathletik mit 485.000 DM. Dazu gehören Veranstaltungen wie das Internationale Stadion-Sportfest (ISTAF) und der Berlin-Marathon. Außerdem sind Bürgschaften für den Radsport (195.000 DM), Reiten (100.000), Schwimmen und Wasserball (91.000) sowie Schachturniere (80.000) vorgesehen.
Als einzelne Veranstaltungen werden der Challenge-Cup der Amateurboxer, ein internationales Damen-Basketball-Turnier, das Degenfecht-Turnier „Weißer Bär von Berlin“ und verschiedene Handball-, Kanu- und Ruderwettkämpfe gefördert. Durch das Verbot von Motorbootrennen auf der Havel und Motorradrennen auf der Avus fallen Verpflichtungen in der Höhe von 180.000 DM weg. Nach Meinung von Staatssekretär Kuhn werde Berlin auch 1990 seinem Ruf als eine Metropole des Sports gerecht werden. Kritik, die vom LSB am Senat laut geworden war, wies Kuhn zurück: „Wer bei der Veranstaltungsförderung des Senats von einer Gefährdung zahlreicher Veranstaltungen, insbesondere der Ereignisse mit Beteiligung von Aktiven aus der DDR und Ost-Berlin, spricht, ignoriert die besonderen Belastungen der Stadt, die auch von Sportveranstaltern eine sparsamere Haushaltsführung verlangen.“
dpa
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