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Die radikalen Radler

taz-Reihe: Hinterbänkler fragen nach (Folge 1)  ■ D O K U M E N T A T I O N

Kleine Anfrage Nr. 725 des Abgeordneten Ernst-August Poritz (CDU) vom 16.11.1989 über „Radikale Radler“:

1.Wie wird der Senat dem verkehrsgefährdenden und als absichtliche Regelverstöße propagierten Verhalten radikaler Radler, z.B. in Form der Nichtbenutzung von Radwegen, des Benutzens der Fahrbahnmitte und der Nichtbeachtung von Lichtzeichenanlagen begegnen?

2.Wie wird der Senat den Schutz der Fußgänger, insbesondere der Kinder und älteren Menschen, vor diesen Verkehrsrowdies gewährleisten?

Antwort des Senats vom 29.11.1989 (eingeg. b. Abghs. 6.12.1989):

Zu d1 und 2: Dem Senat ist ein gezieltes Verhalten einzelner Radfahrer, absichtlich Regelverstöße bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu begehen, nicht bekannt.

Die polizeiliche Verkehrsüberwachung erstreckt sich naturgemäß auch auf die Beachtung und Durchsetzung der für die Radfahrer geltenden Regeln, dabei werden festgestellte Verkehrsverstöße nach den einschlägigen Vorschriften verfolgt und geahndet.

Neben den ständigen Überwachungsmaßnahmen wird insbesondere im Frühjahr eines jeden Jahres eine umfangreiche Schwerpunktaktion mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.

Der Radfahrverkehr wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Polizeipräsidenten überwacht; dabei ist das Hauptaugenmerk auf den Schutz von Fußgängern, insbesondere Kindern und älteren Menschen, gerichtet.

Erich Pätzold, Senator für Inneres

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