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Weiter strenge Transitbestimmungen

Bonn (dpa) - Nach wie vor ist das Verlassen der Transitstraßen nur bei Unfällen oder Krankheit erlaubt, Anhalter dürfen nicht mitgenommen werden. Für Kraftfahrer herrscht absolutes Alkoholverbot, die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn von 100 Stundenkilometer (auf anderen DDR-Straßen 80 Stundenkilometer) wird streng überwacht. Beim Berlin-Transit bleibt für Westdeutsche der Reisepaß vorgeschrieben.

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