: FDGB will die Unabhängigkeit
■ Streikrecht im Satzungsentwurf „als äußerstes Mittel“
Ost-Berlin (dpa) - Die Unabhängigkeit der DDR -Einzelgewerkschaften soll wiederhergestellt werden. Das sieht der Entwurf für die neue Satzung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) vor, der am Freitag in der FDGB -Zeitung 'Tribüne‘ veröffentlicht wurde. Gleichzeitig wollen die Gewerkschaften künftig das Streikrecht beanspruchen, das es bisher in der DDR nicht gibt.
Nach dem Satzungsentwurf sollen die Einzelgewerkschaften künftig Tarifautonomie und Finanzhoheit wie die Arbeitnehmerorganisationen im DGB der Bundesrepublik haben. Die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft und das Recht auf Austritt aus dem FDGB werden festgeschrieben. Bisher glichen die 16 Einzelgewerkschaften Fachabteilungen des FDGB und waren an dessen Beschlüsse gebunden.
Das Streikrecht will der FDGB für seine Mitglieder als „äußerstes Mittel“ zur Durchsetzung von Gewerkschaftsforderungen beanspruchen. Das Recht auf Arbeit und Vollbeschäftigung soll durchgesetzt und die Unabhängigkeit gegenüber Staat, Wirtschaft, allen Parteien, Organisationen und Bewegungen gewahrt werden.
Der FDGB will das Volkseigentum verteidigen und sich für demokratische Mitbestimmung in allen Betrieben, auch solchen mit anderen Eigentumsformen, einsetzen. In der Vergangenheit war er eng an die Politik von SED und Staat gebunden.
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