: Ende der Konkurrenz
Der „Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe“ wird 41 ■ Mit dem RGW auf du und du
Berlin (taz) - Der 41. Geburtstag, den der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) am 25. Januar begehen könnte, bietet keinen sonderlichen Anlaß zum Feiern. Schon bei den Zeremonien des letzten Jahres standen die vielen ungelösten Probleme zur Debatte - vor allem auf Wunsch der Sowjetunion hin, deren Perestroika-Politik sich auch im Außenhandel mit den kleineren sozialistischen Nachbarländern, Kuba und Vietnam niederschlagen sollte.
Gegründet wurde der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (oder Comecon, nach der englischen Bezeichnung Council for Mutual Economic Assistance), nachdem die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit, die spätere OECD, aus der Taufe gehoben wurde. Zudem sorgte der Marshallplan der USA dafür, daß auch die Sowjetunion ihr Einflußgebiet wirtschaftlich enger anbinden wollte. So trafen sich Anfang Januar 1949 die Vertreter der UdSSR, Bulgariens, Ungarns, Rumäniens und der CSSR in Moskau, um über einen ökonomischen Verbund zu beraten. Als offizielles Gründungsdatum gilt der 25.Januar 1949, als ein Kommunique veröffentlicht wurde, das vorsah, „daß die Industrien aller Unterzeichnerstaaten nicht mehr miteinander konkurrieren, sondern ein einheitliches, sich gegenseitig ergänzendes Ganzes bilden“ sollten. Die Integration wurde „auf der Grundlage eines vom Rat entwickelten ökonomischen Gesamtplans“ angestrebt. Zu den Gründungsmitgliedern stießen 1950 die DDR, 1962 die Mongolische Volksrepublik, 1972 Kuba und zuletzt 1978 Vietnam.
Anfangs war der RGW ein sehr lockerer Bund, weil etwa die Wirtschaften Ungarns, Polens und der CSSR noch deutlich auf Märkte im Westen ausgerichtet waren. Mit dem RGW-Statut von 1959 begann eine intensivere Phase der Zusammenarbeit, auch wenn in den anderen Mitgliedsländern immer wieder Kritik an der Ausrichtung des Handels an den Bedürfnissen der Sowjetunion aufkam. Behäbig ist der RGW auch, weil das Prinzip der Einstimmigkeit gilt. Die ehemalige West -Orientierung einiger Volkswirtschaften war der Grund dafür, daß der Warenaustausch in Form bilateraler Verträge zwischen jeweils zwei Mitgliedsländern vereinbart wurde.
Erst seit 1974 ist der RGW berechtigt, überhaupt Verträge abzuschließen. Nach vielen Jahren schierer gegenseitiger Nichtbeachtung und fünfzehnjährigen Verhandlungen erkannten sich 1988 RGW und EG gegenseitig formell an.
diba
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