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Wien dementiert ai-Bericht nicht eindeutig

■ Österreichische Regierung spricht von Verbesserungen

Genf (taz) - Ohne den gestern veröffentlichten Bericht von amnesty international (ai) über 128 Fälle von Folter und Mißhandlung in österreichischem Polizeigewahrsam in den letzten fünf Jahren ausdrücklich und detailliert zu dementieren, ist die Regierung in Wien einigen Bewertungen der Menschenrechtsorganisation entgegengetreten. Es läge „in der Natur der Sache“, daß zwischen „berechtigten und unberechtigten Behauptungen“ über Mißhandlungen schwer zu unterscheiden sei. Oft machten Häftlinge derartige Behauptungen auch, um den Beweiswert zunächst abgelegter, dann jedoch widerrufener Geständnisse zu beseitigen. Damit legte Wien die Vermutung nahe, daß einige der - laut ai 201 betroffenen Personen nicht die Wahrheit gesagt haben. Innenminister Löschnak erklärte allerdings, daß für ihn „jeder einzelne zutreffende Fall ein Fall zuviel ist“.

Die Regierung wies daraufhin, daß die Anklagebehörden seit dem 15.September 1989 angwiesen seien, auf entsprechende Vorwürfe - „sofern diese nicht offenbar haltlos sind“ - mit der Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung zu reagieren. Fälle von Gegenklagen der Polizei wegen Verleumdung seien eher die Ausnahme und nicht die Regel, wie von der ai dargestellt, und führten auch nur „sehr selten zu einer Verurteilung“.

Seit Mai 1989 könnten Festgenommene „in den meisten Fällen spätestens 24 Stunden nach Ende ihres Verhörs“ mit einer Person ihres Vertrauens sprechen. Die Regierung bedauerte den Titel „Folter und Mißhandlung“ des ai-Berichtes, erklärte jedoch, bei der derzeitigen Reform der österreichichen Strafprozessordnung auch die ai-Vorschläge für einen verbesserten Rechtsschutz festgenommener Personen berücksichtigen zu wollen.

azu

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