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Schüsse in Karabach

■ Oberster Sowjet hebt Beschlüsse Aserbaidschans und Armeniens auf / Parlamentarier kamen nicht nach Stepanakert

Moskau (ap/afp) -Als verfassungswidrig hat der Oberste Sowjet der UdSSR am Mittwoch Entschließungen des Parlaments von Armenien bezeichnet, in denen die Wiedervereinigung der autonomen Region Berg-Karabach mit der Sowjetrepublik gefordert wird. Ohne Zustimmung von Aserbaidschan könne Armenien nicht die Kontrolle über Berg-Karabach erhalten. Eine Entschließung vom 1.Dezember habe die Lage in Berg -Karabach noch verschlimmert. Ebenfalls aufgehoben wurde eine armenische Entschließung vom Dienstag, nach der ein wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungsplan für Berg -Karabach in einen armenischen Entwicklungsplan einbezogen werden sollte. Aber auch die von Aserbaidschan beschlossenen Maßnahmen zur Normalisierung der Lage in Berg-Karabach wurden vom Präsidium des Obersten Sowjets für ungültig erklärt. In Nagorny-Karabach selber wurden an Mittwoch bei Schaumian im Norden der Region 43 Aserbaidschaner von Armeniern entführt. Aserbaidschaner hatten am Dienstag in Schaumian 19 Armenier verschleppt, darunter den ersten Sekretär des Regionalkomitees der KP und den stellvertretenden Vorsitzenden des örtlichen Sowjets. Die Entführer schlugen vor, über die Freilassung beider Gruppen zu verhandeln. Die armenischen Bewohner Schaumians sollen sich auf einen Angriff der Aserbaidschaner vorbereiten. Der Oberste Sowjet Armeniens verlangte die Entsendung sowjetischer Truppen. Einer Parlamentarierdelegation war es am Dienstag nicht gelungen, Stepanakert, die Hauptstadt von Nagorny-Karabach, zu besuchen, berichtete der lokale Fernsehsender. Zu der Gruppe gehörten auch der Vorsitzende des Nationalitätenrates im Obersten Sowjet, Rafik Nischanow, der ZK-Sekretär Andrej Girenko und der aserbaidschanische KGB-Chef Gusseinow. Der Fernsehfilm zeigte die Delegationsmitglieder auf dem Flughafengelände, wo aus der Ferne Schüsse aus Schnellfeuerwaffen zu hören waren. Die Parlamentariergruppe flog daraufhin wieder zurück.

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