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KOMMENTARVorsprung

■ Wie in Bremen Datenschutz-Rechte verteidigt werden

Was passiert, wenn ein Staatsbürger in einer Weise handelt, die „verfassungsgemäßen Zuständen“ entgegensteht? Klar: Er wird vom Verfassungsschutz oder vom Staatsschutz erfaßt und landet mit seinen Daten in den entsprechenden Computern. Was passiert, wenn der Staatsschutz sechs Jahre lang einen Computer benutzt, für den die verfassungsgemäßen Voraussetzungen fehlen? Klar: Nichts.

Den Satz, den der Bremer Datenschutzausschuß am Mittwoch in seinen Abschlußbericht schreiben will, muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Der Gesetzgeber ist verpflichtet, alsbald verfassungsgemäße Zustände herzustellen.“ Beim Datenschutz, soll in diesem Bericht stehen, habe Bremen im Vergleich zu anderen Bundesländern „einen Vorsprung“. Das mag sein in bestimmten Bereichen. Aber auch bei der Nutzung des BKA-Computers APIS hat Bremen „einen Vorsprung“. Daß hier Grundrechte verletzt werden, wollen die Parlamentarier „unter Abwägung des finanziellen Aufwandes“ akzeptieren. Nicht einmal die Durchsetzung einer verhältnismäßigen Speicherung in einem Computer ohne Rechtsgrundlage mag der Ausschuß einklagen. Armselige Datenschützer!

Klaus Wolschner

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