: Treppe fällt die Treppe runter
■ Der Senat will Generalstaatsanwalt Treppe abwählen, weil der sich weigerte, die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft aufzulösen / Abwahl schon morgen
Eines muß man dem Generalstaatsanwalt beim Landgericht Hans -Wolfgang Treppe (56) schon lassen: Er ist konsequent. Seine Weigerung, die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft aufzulösen, wird Treppe jetzt vermutlich den Job kosten. Die Weichen wurden gestern von den SenatorInnen gestellt: Auf der Senatssitzung wurde beschlossen, schon morgen im Abgeordnetenhaus einen Dringlichkeitsantrag zur Abberufung des Wahlbeamten Treppe einzubringen. Laut Gesetz erfolgt die Wahl oder Abwahl von Generalstaatsanwälten geheim, für die Ablösung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Für Treppe würde die Abwahl bedeuten, daß er nach 14 Dienstjahren in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird. Sein Nachfolger soll am 22. Februar gewählt werden.
Den Dringlichkeitsantrags hatte der Senat gestern nachmittag gefaßt, nachdem sich Treppe zuvor in einem Gespräch mit Justizsenatorin Limbach erneut geweigert hatte, ihre Anweisung zur Auflösung der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft umzusetzten. Treppes Verhalten kommt allerdings nicht überraschend: Er hatte schon zuvor keinen Hehl daraus gemacht, daß er die Verantwortung für die Abschaffung der politischen Spezialabteilung nicht tragen werde und bei einer Anhörung vor dem Rechtsausschuß eine Lanze für die Mannen der P-Abteilung gebrochen habe, indem er sich auf seine 14jährige Diensterfahrung als Generalstaatsanwalt berief.
Auf Nachfrage erklärte Justizsprecher Christoffel gestern, Treppes Weigerung bedeute, daß die Anordnung der Senatorin nun von seinem Vertreter, dem Oberstaatsanwalt Neumann, und den vier Hauptabteilungsleitern der Staatsanwaltschaft umgesetzt werden müßte. Der Justizsprecher ging davon aus, daß diese der Weisung im Gegensatz zu Treppe auch nachkommen werden: Schließlich seien sie dazu nach dem Beamtengesetz verpflichtet.
Heftige Kritik an der Entscheidung der Senatorin haben inzwischen auch der Richterbund und die Vereinigung Berliner Staatsanwälte geäußert. Während die einen sich darüber die Haare rauften, daß die „Sponti-Szene“ der Strafverfolgungsbehörde eine empfindliche Niederlage beigebracht habe, warfen die anderen der Senatorin vor, daß die Anhörungen „scheindemokratisch“ gewesen seien. Begrüßt wurde die Entscheidung von der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger und der ÖTV-Fachgruppe Richter und Staatsanwälte. Mit einer Einschränkung: Die Einrichtung der neuen Spezialgruppe für „Gewaltkriminalität“ wurde als halbherzig kritisiert. Außerdem forderten beide Organisationen eine Rotation der Sachbearbeiter, die in den neuen Spezialgruppen tätig sein sollen.
plu
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