: Borrmanns Allmacht
■ Staatssekretär bekundet „hohe Meinung“ von amnesty, hält die Abschiebung trotzdem für rechtens / AL fordert Aufklärung über das weitere Schicksal von Mohamed S.
Mit der Abschiebung des Syrers Mohamed S. befaßte sich gestern auf Antrag der AL der Ausländerausschuß des Abgeordnetenhauses. Der Staatssekretär der Innenverwaltung, Borrmann, der der Abschiebung trotz drohender Foltergefahr zugestimmt hatte, hielt an seiner Entscheidung fest. Mohamed S., mehrfach wegen BTM-Delikten vorbestraft, war am 11. Januar in Begleitung von Beamten des Bundesgrenzschutzes nach Damaskus geflogen worden (die taz berichtete).
„Wenn Folter nicht auszuschließen ist, darf niemand abgeschoben werden“, erklärte die AL-Abgeordnete Heidi Bischoff-Pflanz. Die Menschenrechtsorganisation amnesty international hatte bis zuletzt an die Innenverwaltung appelliert, den 26jährigen Syrer nicht abzuschieben, da er bereits einmal, 1984, wegen angeblicher Kontakte zur verbotenen Moslembruderschaft verhaftet und nach eigenen Angaben gefoltert worden war.
Dies zu glauben, weigert sich der Staatssekretär jedoch. Er habe durchaus eine „hohe Meinung von amnesty international“, versicherte Borrmann. Er hatte es jedoch nicht für nötig befunden, vor der Abschiebung noch einmal mit Vertretern der Organisation über deren Bedenken zu sprechen. Er ziehe auch nicht in Zweifel, daß in Syrien einzelne Menschen gefoltert werden, „aber nicht alle, die einreisen“. Nach Auffassung von amnesty international hat gerade die Eskorte durch Bundesgrenzschutzbeamte Mohamed S. wahrscheinlich zusätzlich gefährdet, da auf diese Weise der syrische Geheimdienst auf dem Flughafen auf ihn aufmerksam werden könnte. Auf Verlangen der Alternativen Liste versprach Borrmann, sich um „Informationen über den Verbleib“ von Mohamed S. zu kümmern. Jürgen Strohmaier, Fraktionsassistent der AL im Ausländerausschuß, sprach von einer „Nacht-und-Nebel -Abschiebung“. Zudem sei überhaupt nicht geprüft worden, ob Mohamed S. nicht nach Saudi-Arabien hätte ausreisen können, wohin seine Eltern inzwischen emigriert sind.
anb
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