: Fingerabdrücke von Asylbewerbern
■ NRW-Arbeitsminister Hermann Heinemann will Flüchtlinge „ausnahmslos“ erkennungsdienstlich behandeln
Düsseldorf (taz) - Der nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Hermann Heinemann hat sich dafür ausgesprochen, daß allen Asylbewerbern zu Beginn des Verfahrens Fingerabdrücke abgenommen werden. Nur so könne der Mißbrauch von Sozialhilfe durch Mehrfachbeantragung unterbunden werden, sagte Heinemann der in Hagen erscheinenden 'Westfalenpost‘. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung der Flüchtlinge müßten die Daten im Bundeskriminalamt zentral erfaßt und abgeglichen werden. Bisher werden Fingerabdrücke von Asylbewerbern nur dann abgenommen, wenn Zweifel an der Identität bestehen. Bei 30-40 Prozent der Flüchtlinge sei das der Fall, sagte der Sprecher des Arbeitsministeriums. Der Heinemann-Vorschlag ziele nun darauf ab, diese Erfassung „ausnahmslos“ auf alle anzuwenden. Dadurch könne sich künftig, so die verquere Ministerlogik, niemand mehr diskriminiert fühlen. Ingrid Maas, Verteidigerin in vielen Asylverfahren und grüne Stadträtin aus Meerbusch, hält den Heinemann-Vorschlag schlicht für „grundgesetzwidrig“. Sie sieht darin einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flüchtlinge. Im vergangenen Jahr nahm NRW 170.000 Aus- und Übersiedler auf, 31.000 Menschen beantragten Asyl. Davon 25 Prozent aus Jugolawien, 17 Prozent aus Polen, 15,8 Prozent aus der Türkei und etwa 6 Prozent jeweils aus Sri-Lanka und dem Libanon. Von einem nennenswerten Mißbrauch wissen die Behörden bisher nichts Konkretes. 50 Fälle, so heißt es im Arbeitsministerium, seien „in den letzten Jahren“ durch Zufall bekannt geworden. Diese Zahl, so die Spekulation, deute auf eine hohe Dunkelziffer hin. Eine konkrete Initiative zur Umsetzung seines Vorschlages hat Heinemann offenbar nicht vor. Es werde keine „Lex NRW“ geben, hieß es. Im übrigen befinde Heinemann sich in Übereinstimmung mit der Innenministerkonferenz, die die generelle Entnahme von Fingerabdrücken in Asylverfahren schon Ende letzten Jahres gefordert habe.
Das stimmt so nach Informationen aus dem Schnoor -Ministerium nicht. Die Innenenministerkonferenz habe lediglich einen Auftrag erteilt zu prüfen, wie dem „Mißbrauch“ innerhalb „der rechtlich zulässigen Grenzen durch erkennungsdienstliche Behandlung begegnet werden kann“.
J.S.
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