Neuer Entwurf für Gentechnikgesetz

Bonn (taz) - Die Bonner Regierungskoalition will einen neuen Entwurf zum Gentechnikgesetz vorlegen. Damit wird offenbar die Konsequenz aus der Experten-Anhörung gezogen, bei der die Bundesregierung vor wenigen Tagen eine teilweise vernichtende Kritik für ihren Entwurf erfuhr. Bei der Überarbeitung sollen nach den Worten des Abgeordneten Seesing (CDU) vom alten Entwurf „maximal fünfzig Prozent erhalten bleiben“. Gestärkt werden soll die Genehmigungskompetenz der Länder, nicht nur für Produktionsanlagen, sondern auch für Forschungsvorhaben.

Mehrere Gutachter hatten die Bundeskompetenz als verfassungsrechtlich problematisch bezeichnet; auch der Bundesrat hatte protestiert. Die umstrittene und nur von Gentechnik-Befürwortern besetzte zentrale Genehmigungskommission ZKBS soll mit kritischen Wissenschaftlern bestückt werden. Ausgeweitet werden soll auch die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren. Die Freisetzung von gentechnisch manipulierten Organismen bleibt weiterhin erlaubt, doch sollen auch hier die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung verstärkt werden. Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Koalition allerdings nicht in Gänze zurückgezogen werden, weil dann eine Verabschiedung bis zu dem Landtagswahlen in Niedersachsen ausgeschlossen wäre.

gn