Stahmer legt Nazi-Liste beiseite

■ Berlin erkennt polnische AussiedlerInnen nicht mehr nach der „Volksliste 3“ an

AussiedlerInnen aus Polen werden in Berlin seit dem 1. Februar nicht mehr automatisch nach der „Volksliste 3“ als Deutsche anerkannt. In der Liste waren alle Polen aufgeführt, die den Nationalsozialisten als „eindeutschungsfähig“ galten. Sozialsenatorin Stahmer (SPD) wies gestern darauf hin, daß auf Personen, deren Eltern nach dem 8. Mai 1945 geboren wurden, das Bundesvertriebenengesetz nicht mehr angewandt wird.

Stahmer setzte sich außerdem dafür ein, das Bundesvertriebenengesetz einer gründlichen Revision zu unterziehen. Ein Vertreibungsabschlußgesetz solle für eine Übergangszeit Regelungen für soziale Härtefälle treffen. Sie begrüßte die Ansätze der Bundesregierung zur Änderung im Fremdrentenrecht. Der vom Bundeskabinett beschlossene Ausschluß von Mitarbeitern der Stasi und politisch Verantwortlichen vom Rentenbezug sei aber eher auf die Stimmungen an Stammtischen ausgerichtet. Stahmer forderte die Bundesregierung auf, durch großzügige finanzielle Hilfeleistungen mit dazu beizutragen, daß das soziale Gefälle zwischen der DDR und der Bundesrepublik geringer wird. Ein wirtschaftlicher Zusammenbruch der DDR als Folge des Auszugs ihrer BürgerInnen werde für die Bundesrepublik mehr Folgekosten mit sich bringen als sie eine rechtzeitige finanzielle Unterstützung kosten würde. „Ich möchte eine Gleichstellung von Zuwanderern und Bundesbürgern erreichen und halte es für dringend, daß besondere Hilfen im Wirtschafts- und Sozialsystem der DDR den Menschen ermöglichen, daß sie dort bleiben können.“ Es müsse darauf hingewirkt werden, daß in der DDR eine Situation eintrete, die das Notaufnahmegesetz überflüssig mache. In dem Gesetz von 1950 ist die Verteilung auf die Bundesländer und die Verpflichtung zur Unterbringung geregelt. „Eine sofortige Abschaffung würde das Problem nur verlagern, aber nicht lösen“, warnte Senatorin Stahmer allerdings.

dpa