: Mompers Einheitsfahrplan
Die DDR wird an West-Berlin angeschlossen ■ D O K U M E N T A T I O N
1. KSZE-Garantie der Grenzen zwischen Deutschland und seinen Nachbarn entsprechend ihrem heutigen tatsächlichen Verlauf.
2. Die Rechtsstellung einschließlich der internationalen Verpflichtungen Westdeutschlands bis zur Elbe bleibt unverändert. Ostdeutschland entwickelt, wie bereits die Westsektoren Berlins, umfassende Bindungen an die Gesellschafts-, Wirtschafts- und Finanzordnung Westdeutschlands, einschließlich des vollen Stimmrechts seiner Vertreter in den gesetzgebenden Organen.
3. Der Handel zwischen Ostdeutschland und der Sowjetunion sowie den an Ostdeutschland angrenzenden Staaten wird privilegiert.
4. Die Gesetzgebung Westdeutschlands gilt nach einer Übergangszeit unmittelbar in Ostdeutschland und Berlin. Zugleich wird auch eine einheitliche Verfassungsgerichtsbarkeit für alle Gebiete hergestellt. Ausgenommen bleiben die Wehr- und Verteidigungsgesetzgebung.
5. Ostdeutschland wird entmilitarisiert. Es wird den Regelungen unterworfen, wie sie heute in Fortentwicklung des Kontrollratsgesetzes Nr. 43 in den Westsektoren Berlins gelten.
6. In Ostdeutschland verbleibt, bis ein System der kollektiven Sicherheit in Europa verwirklicht ist, sowjetisches Militärpersonal in gleicher Zahl und Stärke, wie insgesamt Militärpersonal der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritannien in Westdeutschland östlich des Rheins und in den Westsektoren Berlins stationiert ist. Für den Aufenthalt von fremden Truppen in diesen Gebieten gelten überall die gleichen finanziellen Bedingungen. Einrichtungen und Einheiten der deutschen Streitkräfte dürfen sich nicht in Ostdeutschland befinden.
7. Die militärischen Verbindungsmissionen der Vier Mächte in Deutschland bleiben erhalten. Die militärischen Verbindungsmissionen haben die Aufgabe, die Einhaltung der militärischen Bestimmungen über Deutschland zu beobachten.
8. Alle Gesetzgebung, die auf Ostdeutschland ausgedehnt wird, wird den diplomatischen Missionen der Vier Mächte in Berlin unverzüglich notifiziert. Wenn die Gesetzgebung militärische Fragen berühren könnte, können die Missionen zum Zwecke der Prüfung ihre Aussetzung verlangen. Sie haben darüber hinaus das Recht, über alle Aktivitäten in Ostdeutschland und Berlin Auskunft zu verlangen, wenn diese Aktivitäten militärische Fragen berühren könnten.
9. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Deutschland und den Mächten entscheidet ein internationaler Gerichtshof, dessen Urteilen sich Deutschland von vornherein unterwirft.
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