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Abtreibung straffrei

■ Freispruch in spanischem Abtreibungsprozeß: Nach mehrfacher Bestrahlung waren Mißbildungen des Fötus wahrscheinlich

Madrid (dpa/taz) - Der Abtreibungsprozeß in Pamplona endete am Freitag mit einem Freispruch. Drei ÄrztInnen waren angeklagt worden, im Februar 1986 eine illegale Abtreibung vorgenommen zu haben. Die Klage war von der erzkonservativen „Familienaktion“ angestrengt worden, die als Nebenklägerin zwölf Jahre Gefängnis, Geldstrafen und Berufsverbot verlangte. Der Staatsanwalt bestand dagegen darauf, daß das Gesetz nicht verletzt wurde: Die Patientin war wegen eines Nierenleidens und ohne von ihrer Schwangerschaft zu wissen 15mal bestrahlt worden. Das spanische Abtreibungsgesetz sieht Straffreiheit für Abtreibung bei akuter Gefahr für das Leben der Mutter, schweren Mißbildungen des Fötus und nach Vergewaltigungen vor.

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