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Leibesvisitationen

Wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in zehn Fällen ist ein vom Dienst suspendierter Verwaltungsbeamter der Polizei vom Landgericht gestern zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Von 1986 bis Anfang 1989 hatte sich der Angeklagte in Berlin, Bremen und Hamburg neun Mädchen und einem Jungen im Alter von sieben bis elf Jahren unsittlich genähert. Er hatte die Kinder auf ihrem Heimweg von der Schule verfolgt und sich als Amtsarzt oder Polizist ausgegeben, um in die elterliche Wohnung zu gelangen.

Zunächst hatte sich der Angeklagte vergewissert, daß die Kinder allein zu Hause waren. Er hatte ihnen erklärt, er müsse sie nach Läusen untersuchen oder sei von der Schule beauftragt worden, einen Diebstahl aufzuklären. Bei den Kindern hatte er seinen Angaben nach jeweils „Leibesvisitationen“ durchgeführt, sie sexuell berührt oder sich berühren lassen. Die Kammer glaubte dem damals im Fernmeldedienst der Polizei beschäftigten Mann, daß er gegenüber den Kindern keine Gewalt angewendet hat. Man kam ihm auf die Spur, nachdem ein Mädchen den Hinweis gegeben hatte.

dpa

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