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Lufthansa muß abgeschobene AsylbewerberInnen befördern

Frankfurt (dpa) - Das fliegende Personal der Lufthansa ist grundsätzlich verpflichtet, Asylbewerber zu befördern, die ausgeliefert oder abgeschoben werden sollen. Eine generelle Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen kann es nach Ansicht der 10. Kammer des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt nicht geben. Mit dieser Argumentation wies die Kammer die Feststellungsklage von fünf Lufthansa -Mitarbeitern am Montag zurück. Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen: 10-Sa 1513/88).

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