Bundestag stimmt Beitritt zu UN-Konvention gegen Folter zu

Bonn (dpa) - Der Bundestag hat dem Beitritt der Bundesrepublik zur UNO-Konvention gegen Folter zugestimmt. Die Grünen enthielten sich der Stimme.Mit dem Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 verpflichten sich die Vertragsstaaten, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen sowie die Folterer weltweit ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit oder Tatort strafrechtlich zu verfolgen. Folter ist durch andere internationale Vereinbarungen zwar seit langem verboten, die UNO-Konvention soll diesem Verbot jedoch mehr Durchschlagskraft verleihen.

Die Opposition warf der Bundesregierung vor, den Beitritt zur Konvention verzögert zu haben. Grund war der Widerstand der süddeutschen Länder gegen Artikel drei der Konvention. Er sieht vor, daß Menschen nicht in Staaten ausgewiesen werden dürfen, in denen die Gefahr der Folter besteht.