Bremer Verfassungsschutz: 25 Spitzel ab in andere Behörden

■ Wegen DKP-Zerfall: Sakuth verkleinert den Verfassungsschutz

Überlastete BeamtInnen in Behörden des bremischen öffentlichen Dienst können sich freuen. In naher Zukunft werden eine ganze Reihe in Beschaffung, Beurteilung und Auswertung von diversen Sachverhalten geschulte Kollegen bei ihnen liegengebliebene Akten bearbeiten - und das ganz ohne Aufhebung des Einstellungsstopps. Gestern trug Innensenator Peter Sakuth der Parlamentarischen Kontrollkommision für die Geheimdienste sein

neues Konzept für den Bremer Verfassungsschutz vor. Und das hat die Konsequenz, daß ein gutes Drittel der auf 70 Personen geschätzen Bremer Spitzel künftig entbehrlich sind. Klartext: Etwa 25 Verfassungsschützer müssen sich darauf einstellen, künftig einer nützlichen Tätigkeit im Ausländer -, Paß-, oder Sozial-, oder Straßenverkehrsamt zugeführt zu werden.

Damit hat der Grüne Martin Thomas sein erstes Erfolgserleb

nis, seit er als erster Grüner in der Bundesrepublik dem Überwachungsgremium PKK angehört. Thomas hatte Anfang Januar die Ein-Drittel-Personal-Kürzung beim Verfassungsschutz gefordert und hatte damals postwendend die prinzipielle Zustimmung des stellvertretenden Lei

ters des Amtes, Lothar Jachmann erhalten. Thomas befand denn auch gestern, daß der Personalabbau „keine Kosmetik, sondern ein tiefgreifender Einschnitt“ sei. Wie sich die Organisationsstruktur des VS verändert, mochte Thomas allerdings nicht verraten, da die Sitzungen der PKK streng vertraulich sind. Innensenator Peter Sackuth gab sich gestern noch verschwiegener. Er vertröstete auf eine Pressemitteilung, mit der er den Personalabbau heute bekannt geben will.

Die Umstrukturierung des Amtes wird möglich, weil auch der SPD-Innensenator davon ausgeht, daß es kein lohnenswertes Unterfangen ist, weiterhin die zerfallene DKP mit zwei Dutzend Spitzeln zu überwachen.

Probleme könnte es allerdings noch bei der Umsetzung des Beschlusses geben. Nach dem Beamtenrecht haben die Verfassungschützer einen Anspruch auf gleichwertige Arbeit und dasselbe Gehalt.

hbk