: Datenaustausch mit der DDR
Bonn (ap) - Für den Austausch personenbezogener Informationen zwischen Polizeibehörden der BRD und der DDR sind nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Alfred Einwag, „vorläufige Regeln“ erlassen worden. Danach muß unter anderem die Datenschutzkonvention des Europarates beachtet werden. Die jetzt gefundenen Regelungen für den Datenaustausch im Polizeibereich entsprächen seinen Anforderungen.
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