: Kindergeld ins Ausland
Luxemburg (dpa) - Die Bundesrepublik muß arbeitslosen Kindern ausländischer Arbeitnehmer auch dann bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld bezahlen, wenn diese in ihrer Heimat leben. Dies entschied der Europäische Gerichtshof gestern in Luxemburg in zwei Fällen (AZ C-12/89 und AZ C-228/88). Die Bundesrepublik hatte sich allerdings schon im vergangenen Jahr im EG-Ministerrat freiwillig bereiterklärt, Kindergeld auch ins Ausland zu überweisen. Die Zahlungen gehen in Millionenhöhe.
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