: BerlinerInnen bleiben weiterhin auf Flughäfen „AusländerInnen“
Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) dürfen auf westdeutschen Flughäfen Reisende nach Berlin weiterhin besonders kontrollieren. Dies sei keine Diskriminierung West -Berlins, sondern diene der inneren Sicherheit der BRD. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil grundsätzlich festgestellt. Die Klage hatte ein Berliner angestrengt, der sich gegenüber Beamten des BGS auf dem Köln-Bonner Flughafen vor einer Berlinreise hatte ausweisen müssen. Der Mann sah darin eine Diskriminierung der alten Reichshauptstadt, weil der Eindruck erweckt werde, West-Berlin sei Ausland. Eine solche Kontrolle müsse kein Fluggast über sich ergehen lassen, der in eine andere deutsche Großstadt reise. Das OVG schloß sich dieser Argumentation nicht an. Die Richter verwiesen darauf, nach geltendem Recht dürfe der BGS in West-Berlin nicht tätig werden. Dort finde also keine Grenzkontrolle statt. Deshalb sei der Grenzschutz gezwungen, die Fluggäste vor einer Berlinreise auf westdeutschem Gebiet zu kontrollieren. Andernfalls könnten sich zum Beispiel Straftäter ungehindert über West-Berlin nach Ost-Berlin und die DDR und schließlich ins Ausland absetzen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung seiner Entscheidung hat das OVG Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
taz/dpa
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