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Ex-Ministerin Kopp weißgewaschen

■ Das höchste Strafgericht der Schweiz gestand der Ex-Justizministerin „Rechtsirrtum“ zu und sprach sie vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung frei / Hintergrund des Verfahrens bildete eine Geldwäscheraffäre

Lausanne (taz) - Mit einem Freispruch endete gestern vor dem schweizerischen Bundesstrafgericht in Lausanne der Prozeß gegen Ex-Justizministerin Elisabeth Kopp wegen Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit einer Geldwäscheraffäre. Zu würdigen hatte das Gericht ein kurzes Telefonat zwischen Elisabeth Kopp und ihrem Angetrauten: Am 27. Oktober 1988 hatte die damalige Justizministerin telefonisch den Zürcher Wirtschaftsanwalt Hans W. Kopp bedrängt, schleunigst sein Mandat als Vizepräsident im Verwaltungsrat der Gold- und Geldhandelsfirma Shakarchi niederzulegen. Polizeifahnder, so hatte sie wenige Minuten zuvor von einer Mitarbeiterin erfahren, hatten die Firma wegen der Wäsche von Drogendollars im Visier. Noch am gleichen Tag legte Gatte Kopp sein Verwaltungsratsmandat nieder. Die Enthüllung des Telefontips unter dem Stichwort „Kopp-Gate“ führte zum Rücktritt der Ministerin und zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Dessen Schlußbericht brachte eine regelrechte Skandal-Lawine über Geldwäscherei, Wirtschaftsfilz und - quasi als Nebenprodukt - die flächendeckende Schnüffelpraxis des eidgenössischen Staatsschutzes ins Rollen.

Im Strafprozeß gegen Frau Kopp ging es nun wieder um jenes „kurze Telefonat“, das die Affäre Kopp & Kopp eingeläutet hatte. Der Bundesanwalt wertete den familieninternen Austausch vertraulicher Polizeiinformationen als Verletzung des Amtsgeheimnisses und forderte eine Geldstrafe von 8.000 Franken. Frau Kopp selbst bestritt jede Schuld. Sie habe damals geglaubt, die Informationen stammten aus Bankierskreisen, externen Quellen also. Tatsächlich hatte eine Mitarbeiterin des Ministeriums seinerzeit bei der Bankiersvereinigung eine fingierte Anfrage bestellt, um eine falsche Spur zu legen.

Der einwöchige „Jahrhundertprozeß“ vor dem Lausanner Bundesstrafgericht, vor dem sich mit Frau Kopp erstmals in der Landesgeschichte ein Regierungsmitglied verantworten mußte, erhielt in der schweizerischen Presse durchweg schlechte Noten. Die fünf Berufsrichter hätten das Ehepaar Kopp - sie als Angeklagte, ihn als Zeugen - „auffallend schonend behandelt“, kritisierte etwa der Zürcher 'Tagesanzeiger‘. Tatsächlich hatten die recht schwerfällig agierenden Richter auch bei offensichtlichen Widersprüchen jedes Nachhaken tunlichst vermieden. So ging für die Basler Zeitung ein „Prozeß der Pannen und Peinlichkeiten“ zu Ende. Das Gericht sah eine Amtsgeheimnisverletzung als „nicht hinreichend erwiesen“ an, gestand der Ex-Justiz(!)ministerin „Rechtsirrtum“ zu und sprach sie „von Schuld und Strafe frei“. Zur Abwechslung also mal eine Ex-Ministerin weißgewaschen - im Schongang sozusagen.

Thomas Scheuer

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