: Kurdenpolitik des Irak
■ Scheinautonomie und planmäßige Vernichtung
Die kurdische Autonomie im Irak hat mit Selbstverwaltung nichts zu tun. Ihre Institutionen sind der irakischen Herrschaftsstruktur völlig untergeordnet. Das Präsidialbüro, die Baath-Partei, die Armee und die Geheimdienste üben in Kurdistan wie auch im restlichen Irak die Macht aus.
Das Autonomiekonzept war Inhalt einer 1970 erzielten Einigung zwischen der kurdischen Nationalbewegung und der Zentralregierung. Als die Machthaber in Bagdad 1974 das Autonomiegebiet eigenmächtig auf die Provinzen Suleymania, Erbil und Dihok und damit auf die Hälfte von Irakisch -Kurdistan beschränkten, brach dort der offene Krieg aus. Das 1975 zwischen Iran und Irak geschlossene Algier-Abkommen schnitt die Kurden von ihrer Unterstützung aus dem Iran ab und die Kurdenbewegung brach zusammen. Anschließend begannen die Deportationen im Grenzgebiet zu Iran und Türkei und in allen Gebieten außerhalb der autonomen Region. Die Deportationspolitik der irakischen Regierung, die von Militäroffensiven und massiven C-Waffen-Einsätzen gegen die Zivilbevölkerung begleitet war, hat die demographische Struktur Kurdistans völlig verändert. Aus den Gebieten außerhalb der Autonomen Region wurden die Kurden zum Großteil vertrieben und an ihrer Stelle Araber angesiedelt. Innerhalb der Autonomen Region hat man fast alle Kurden aus den Bergen und Grenzgebieten in den militärisch leicht zu kontrollierenden Ebenen zusammengepfercht.
Die „Patriotische Union Kurdistans“ (PUK) schätzt die Zahl der Toten, Verschwundenen und Verhafteten in den letzten drei Jahren auf über 100.000.
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