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Diskriminierung „billiger“

Für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen, der laut Ursula Kerstein von der Gleichstellungsstelle ganz im Gegenteil - eine Verschlechterung der gegenwärtigen Gesetzeslage darstelle. Danach liegt die Beweislast einer von Nicht-Einstellung betroffenen Frau weiterhin bei ihr selbst. Als Entschädigung stehen ihr bis zu vier Monatsgehältern zu. Die Entschädigung für mehrere diskriminierte Bewerberinnen darf aber für den Arbeitgeber höchstens fünf Monatsverdienste betragen. ta

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