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„Campanile“ - Stadt in der Pflicht

■ Einwenderin fordert Beschluß der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gegen das Mammutprojekt / „Öffentlichkeit wird mit falschen Behauptungen getäuscht“

Frankfurt (taz) - Der Ärger um den „Campanile“, jenes noch unter der CDU geplanten Ausrufezeichen für die Frankfurter Skyline, geht weiter. Daß trotz eindeutigem Koalitionsbeschluß gegen das Projekt zwischen SPD und Grünen um den Bau des Hochhauses am Hauptbahnhof noch nichts endgültig entschieden ist, hat jetzt erneut die betroffene Nachbarin und Einwenderin Dr.Hannelore Kraus mit einer Stellungnahme deutlich gemacht. Frau Kraus wirft der SPD -Fraktion im Römer vor, die Öffentlichkeit mit falschen Rechtsbehauptungen täuschen zu wollen.

Ein von der SPD angestrebtes langwieriges „förmliches juristisches Aufhebungsverfahren“ zum Bebauungsplan sei „völlig überflüssig“, da es sich nur um einen Entwurf handele, der „keine Rechtswirkung“ habe. Mit einem einfachen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung, den vorliegenden Bebauungsplanentwurf nicht als Satzung beschließen zu wollen, wäre der „Campanile“ endgültig vom Tisch. Diesen Beschluß klagt Frau Kraus jetzt bei SPD und Grünen ein. Die Zeit dränge, denn das CDU/FDP-regierte Land Hessen beabsichtige, mit einer Novelle zum Baugesetz den „Campanile“ doch noch genehmigungsfähig zu machen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Matthias Möller drohe der Stadt bei einem entsprechenden Beschluß auch kein Verfahren der Investoren wegen Schadenersatz, denn ein Anspruch auf Schadenersatz könne sich nur aus einem begründeten Vertrauen auf die Verabschiedung des Bebauungsplanes stützen. Eine solche Zusage sei jedoch von der Stadt Frankfurt nie gegeben worden.

Kpk

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