: Datentransfer geregelt
■ Bundesinnenministerium veröffentlicht vorläufige Grundsätze für den deutsch-deutschen Datenaustausch
Bonn (dpa) - Deutsch-deutsche Zusammenarbeit gibt es jetzt auch beim Datenschutz. Dabei fungiert der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Alfred Einwag, als Berater bei der Erarbeitung „vorläufiger Regeln“, die vom Innenministerium für die deutsch-deutsche Polizeizusammenarbeit aufgestellt wurden.
Nach der Vereinbarung sollen zwischen Bundesrepublik und DDR „unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Rechts“ solche Informationen ausgetauscht werden, die „für den Empfänger zur Abkehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten erforderlich sind“.
Unterbleiben soll die Unterrichtung, „soweit Grund zu der Annahme besteht, daß dadurch gegen den Zweck eines innerstaatlichen Gesetzes verstoßen würde oder schutzwürdige Belange bei der betroffenen Person beeinträchtigt würden“. Das gilt insbesondere, wenn „Grund zur Annahme besteht, daß die Verwendung der übermittelten Informationen nicht im Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen steht oder dem Betroffenen aus der Verwendung der Informationen erhebliche Nachteile erwachsen, die im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen stehen“.
Die Informationen dürfen nur zum angegebenen Zweck benutzt werden. Empfänger sind ausschließlich Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte. Werden die Daten an andere Stellen gegeben, muß zuvor die Erlaubnis vom Absender der Information eingeholt werden. Der Empfänger ist außerdem zur Auskunft über die Verwendung und „die dadurch erzielten Ergebnisse“ verpflichtet. Auf Antrag muß dem Betroffenen über seine Daten Auskunft erteilt werden.
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