: Mit Umweltsauerei knapp am Knast vorbei
■ Relativ harte Strafe für Umweltverbrecher: ein Jahr Haft auf Bewährung für Schöneberger Unternehmer, der Boden und Grundwasser verseuchte
Mit einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 5.000 Mark Geldbuße an Greenpeace ging vor dem Moabiter Amtsgericht gestern der Prozeß gegen Hans-Joachim Koeppler, Geschäftsführer der Schöneberger Holzverarbeitungsgesellschaft zu Ende, die in West-Berlin für eine der schlimmsten Boden- und Grundwasserverseuchungen mit Schwermetallen verantwortlich ist. Die Strafe mutet auf den ersten Blick zwar ausgesprochen mild an, liegt aber erheblich über dem, was Moabiter Richter sonst gegen Umweltsünder zu verhängen pflegen. Darauf wollte wohl auch der Vorsitzende Richter Masoleck hinweisen, als er gestern in der Urteilsbegründung hervorhob, daß sich das Gericht schon seit vielen Jahren mit Umweltdelikten befasse, sich an einen solchen „gravierenden Fall“ aber „nicht erinnern“ könne. Der Staatsanwalt hatte für den Angeklagten 18 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert, weil dieser den Betrieb trotz eines Verbots der Umweltbehörde weiter hatte produzieren lassen (die taz berichtete).
Das Urteil gegen den 47jährigen Geschäftsführer erging wegen fortgesetzter umweltgefährdender Abfallbeseitung und Grundwasserverunreinigung. Die zweitägige Beweisaufnahme hatte zweifelsfrei ergeben, daß 4.000 Quadratmeter des Firmengeländes in der Schöneberger Bautzener Straße siebeneinhalb Meter tief bis zum Grundwasser mit den hochgiftigen Schwermetallen Chrom, Bor und Kupfer verseucht wurden. Die Firma hatte auf dem Gelände von 1983 bis zum Frühjahr 1988 mehrere Anlagen betrieben, mit denen täglich bis zu einer Lastwagenladung voll Holz mit dem Holzschutzmittel Impralit-CKB behandelt wurden. Weil die tropfend nassen Bretter auf dem unbefestigen Boden gestapelt wurden, konnte das Imprägnierungsmittel jahrelang ungehindert in das Erdreich sickern. Wie der Richter vortrug, wurden im Boden bis zu tausendmal höhere Werte festgestellt, als für eine Sanierung zwingend erforderlich wäre. Für Chrom nannte der Richter einen Wert von 1.443 (Sanierungsrichtwert: 100) und für Kupfer 2.527 (Richtwert 50).
Strafverschärfend wertetete das Gericht, daß der Angeklagte die Anlagen im Frühjahr 1988 noch einen knappen Monat weiterbetrieben hatte, obwohl die Senatsumweltverwaltung dies untersagt hatte. Koeppler hatte schon im Sommer zuvor Behördenkritik ob seiner Imprägnierungspraxis ignoriert. Zugunsten des Geschäftsführers wirkte sich nach Angaben von Richter Masoleck aus, daß Hans-Joachim K. von seinen Eltern nach der Universität in den Betrieb „hineingeschubst“ wurde und er jetzt für einen Schaden in Millionenhöhe geradestehen müsse. Ob die Firma Koeppler tatsächlich die Sanierungskosten in Höhe von etwa zwei Millionen Mark tragen muß, ist nach Auskunft der Senatsumweltverwaltung allerdings noch offen. Nötig sei neben einem Bodenaustausch auch eine langwierige Grundwasserreinigung. Gegen eine Sanierungsaufforderung des Senats habe Koeppler bereits Einspruch erhoben, hieß es gestern in der Behörde. Die für die Schäden verantwortliche Firma ging bereits vor zwei Jahren in Konkurs, als die Bodenverseuchung bekannt wurde. Der Senat versucht nun, sich an einer anderen Koeppler-Firma schadlos zu halten, die das Grundstück gepachtet hat und vom Bruder des gestern Verurteilten geführt wird. Ob diese Firma am Ende „liquide“ genug sein werde, um Bodenaustausch und Grundwasserreinigung zu bezahlen, sei noch offen, hieß es in der Umweltbehörde. Eigentümer des Grundstücks ist die Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens (VDeR) und damit der Finanzsenator. Gut möglich, daß er am Ende die Sanierung zahlen muß.
plu/hmt
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