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Wein-Staatsanwälte abgelöst

Mainz (ap) - Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Wagner hat die umstrittene Entscheidung von Justizminister Caesar verteidigt, drei Staatsanwälte abzulösen, die im Zuge des Glykolweinskandals gegen Mitarbeiter der ehemaligen Weinfirma Pieroth ermitteln. Wagner sagte am Montag in Mainz, Caesar habe seine Entscheidung „streng nach Recht und Gesetz“ getroffen.

Gegen die Firma, die mittlerweile als „Wein-International, Weingüter- und Kellereiverwaltung“ geführt wird, laufen seit Sommer 1985 Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Glykolskandal. Ende Januar wurden mehrere Mitarbeiter der ehemaligen Firma Pieroth verhaftet. Justizminister Caesar hatte die Bad Kreuznacher Staatsanwälte am 22. Februar von ihren Aufgaben entbunden, nachdem diese gegen eine Weisung ihrer Vorgesetzten die Privat- und Diensträume des Chefs der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Schreiner, durchsuchen lassen wollten. Bei einem inhaftierten Pieroth-Mitarbeiter hatten sie Hinweise auf enge persönliche Kontakte zu dem Staatssekretär gefunden. Nach Auffassung des Leiters der Staatsanwaltschaft lagen aber die rechtlichen Voraussetzungen für eine Durchsuchung, die das Amtsgericht Bad Kreuznach bereits genehmigt hatte, nicht vor. Wagner warf SPD-Fraktionschef Scharping, der die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gefordert hat, vor, er nütze „absolut private Dinge, die mit dem Weinverfahren Pieroth nicht das geringste zu tun“ hätten, parteipolitisch aus. Dazu SPD-Sprecher Bermeitinger: „Die skandalösen Vorgänge haben ihren Ausgangspunkt ausschließlich bei der Landesregierung.“ Nicht die Opposition, sondern der Justizminister habe die Existenz eines Darlehensvertrages zwischen dem inhaftierten Manager und einem Sohn Schreiners bestätigt. „Für die Verzögerung des seit 1985 anhängigen Skandalfalls ist nicht die Opposition, sondern der Justizminister verantwortlich.“ Der SPD -Bundestagsabgeordnete Pick und der Landtagsabgeordnete Grimm warfen dem Minister einen bisher einmaligen Eingriff in ein laufendes Verfahren vor.

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