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„Aussöhnung besiegeln“

Entschließungsantrag der Koalition zu Polens Westgrenze  ■ D O K U M E N T A T I O N

„Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag schlägt unter Bezugnahme auf seine Erklärung vom 8. November 1989 vor, daß die beiden frei gewählten deutschen Parlamente und Regierungen möglichst bald nach den Wahlen in der DDR eine gleichlautende Erklärung abgeben, die in ihrem Kern folgendes beinhaltet: Das polnische Volk soll wissen, daß sein Recht, in sicheren Grenzen zu leben, von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft durch Gebietsansprüche in Frage gestellt wird. Ziel dieser Erklärung ist es, entsprechend den Prinzipien der KSZE-Schlußakte mit Blick auf die deutsche Einheit die Unverletzlichkeit der Grenzen gegenüber Polen als unverzichtbare Grundlage des friedlichen Zusammenlebens in Europa zu bekräftigen. In diesem Sinne soll die Grenzfrage in einem Vertrag zwischen einer gesamtdeutschen Regierung und der polnischen Regierung geregelt werden, der die Aussöhnung zwischen beiden Völkern besiegelt.

Der Verzicht Polens auf Reparationen gegenüber Deutschland vom 23. August 1953 und die gemeinsame Erklärung von Ministerpräsident Mazowiecki und Bundeskanzler Helmut Kohl vom 10. November 1989 bleiben auch für das vereinte Deutschland gültig.“

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