Schlappe für Hausräumer

■ Polizeieinsatz Grünenstraße formaljuristisch unbegründet

Der erste Räumungsversuch des besetzten Hauses Grünenstraße 18 endete für Besitzer (Finanzsenator) und Verwalterin (Bremische Gesellschaft für Wohnungsbau) gestern mit einer Bauchlandung beim Stadt- und Polizeiamt. „Auf dem schnellsten Weg“ wollte Heinrich Dietrich, Referent für Wohnungsbau beim Finanzsenator, das Haus nach Ablauf des Ultimatums räumen lassen und wies die Bremische an, „entsprechende zivilrechtliche Schritte einzuleiten“. Die wählte den vermeintlich kürzesten Weg - direkt zur Polizei und blitzte erst einmal ab: Die Ordnungshüter unternahmen nichts und gaben der Bremischen einen Schnellkurs im Mietrecht.

„Ohne richterlichen Beschluß dürfen wir nicht einschreiten, weil der Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach zehn Wochen Besetzung nicht mehr gegeben ist“, erläuterte Polizeileiter Bode der Bremischen die Grundsätze eines Rechtsstaats.

Die peinliche Schlappe hätte vermieden werden können, wenn die Bremische ihre Post ordentlich gelesen hätte: Ein Brief aus dem Stadt- und Polizeiamt hatte „vor einigen Wochen“ (Bode) die Hausverwalter über formalrechtliche Möglichkeiten der Räumung hingewiesen: Der Weg für eine erfolgreiche Räumungsklage hätte über das Amtsgericht laufen müssen. Dort wäre nach zivilrechtlicher Prüfung und einem entsprechenden Antrag auf den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ein Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt worden, der seinerseits die Polizei um Amtshilfe hätte bitten können.

Für die BesetzerInnen bringt das wieder ein paar Tage Luft. Die Pläne der Bremischen Gesellschaft, das Haus für Aus- und ÜbersiedlerInnen zur Verfügung zu stellen, dürfte bei den Bremer Amtsrichtern relativ erfolgversprechend sein. Markus Daschne