piwik no script img

Eltern ehren - sonst ist Unterhalt gefährdet

Frankfurt (ap) - Studierende Kinder, die ihren Eltern demonstrativ mit Mißachtung begegnen, gefährden damit ihren Unterhaltsanspruch. Das hat das Frankfurter Oberlandesgericht entschieden. In dem am Dienstag veröffentlichten Fall ging es um eine Studentin, die ihren Vater auf Erhöhung ihrer monatlichen Unterhaltszahlung von 405 auf 600 Mark verklagt hatte. Zugleich hatte sich die Tochter strikt geweigert, mit dem von ihrer Mutter geschiedenen Vater noch irgendeinen Kontakt aufrechtzuerhalten. Wie der Erste Zivilsenat entschied, ist die Behandlung des Vaters als „reinen Zahlvaters“ ein Akt demonstrativer Mißachtung. (Aktenzeichen: Frankfurter Oberlandesgericht 1 UF 179/89)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen