: Eltern ehren - sonst ist Unterhalt gefährdet
Frankfurt (ap) - Studierende Kinder, die ihren Eltern demonstrativ mit Mißachtung begegnen, gefährden damit ihren Unterhaltsanspruch. Das hat das Frankfurter Oberlandesgericht entschieden. In dem am Dienstag veröffentlichten Fall ging es um eine Studentin, die ihren Vater auf Erhöhung ihrer monatlichen Unterhaltszahlung von 405 auf 600 Mark verklagt hatte. Zugleich hatte sich die Tochter strikt geweigert, mit dem von ihrer Mutter geschiedenen Vater noch irgendeinen Kontakt aufrechtzuerhalten. Wie der Erste Zivilsenat entschied, ist die Behandlung des Vaters als „reinen Zahlvaters“ ein Akt demonstrativer Mißachtung. (Aktenzeichen: Frankfurter Oberlandesgericht 1 UF 179/89)
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