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Speichern - nein danke

■ Deutsche Bundespost - Harte Nuß

800 TelefonkundInnen, denen der Datenhunger der Bundespost nicht geheuer ist, haben Auskunft darüber verlangt, welche Daten über sie gespeichert werden. Dieses Recht steht ihnen nach § 13 (Absatz 1) des Bundesdatenschutzgesetzes zu. Die Bundespost schickte ihnen jedoch nur seitenlange Abhandlungen zu, ohne das persönliche Auskunftsbegehren zu erfüllen. Auf Nachfragen bequemte die Post sich dazu, mitzuteilen, welche „Bestandsdaten“ (Name, Anschrift, Telefonnummer) gespeichert sind. Sie verriet aber nicht, ob und wo „Verbindungsdaten“ (wann-von-wem-angerufen-worden, wann-wen-selbst-angerufen) aufbewahrt werden. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte rügte die Post, das Speichern bei ISDN-TeilnehmerInnen sei ungesetzlich. Protest angemeldet haben auch Beratungsstellen, die darauf angewiesen sind, daß ihre Telefonate anonym bleiben. (Informationen bei Prof. Herbert Kubicek, Uni Bremen, Fachbereich 03, Tel. 218-2722)

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