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Kommission schließt Stasi-Tricks aus

■ Parteien in Thüringen befürchten Manipulationen

Berlin (afp/ap/dpa) - Nach Ansicht der DDR-Wahlkommission entbehren Befürchtungen einer Wahlfälschung durch den ehemaligen Staatssicherheitsdienst über mehrfache Stimmabgabe jeder Grundlage. Auf Anfrage von 'adn‘ erklärte die Wahlkommission, für jeden ausweispflichtigen Bürger der DDR werde nur nach zweifelsfreiem Nachweis der Identität durch die Dienststellen des Paß- und Meldewesens ein gültiger Personalausweis ausgestellt. Eine Mehrfachführung im Wählerverzeichnis sei nicht möglich, da dieses auf der Grundlage des Einwohnerdatenspeichers rechnergestützt hergestellt wurde, hieß es in dem Schreiben der Wahlkommission. Das treffe auch für die ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit zu.

Am Freitag hatten sieben DDR-Parteien aus Thüringen vor einer „von langer Hand vorbereiteten“ Aktion des Staatssicherheitsdienstes bei der Volkskammerwahl gewarnt. Die meisten Stasi-Mitarbeiter hätten mehrere Identitäten, also mehrere Personalausweise und Wohnsitze und damit auch Wahlberechtigungsscheine. Die Parteien und Vereinigungen schlugen deshalb vor, einen Daumen aller Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe mit Farbe zu kennzeichnen, damit eine Person nicht mehrfach wählen könne.

Die einzigen Probleme, so der Sprecher der Wahlkommission, Stefan Bickhardt, am Sonntag, lägen im Ausland. Durch den Ausfall eines Linienfluges nach Ulan Bator in die Mongolische Volksrepublik lägen dort für die etwa 150 wahlberechtigten DDR-BürgerInnen keine Wahlscheine vor. Weitere Schwierigkeiten träten in den Botschaften Bonn und Prag auf, weil fälschlich gemeldet worden war, daß jeder DDR -Bürger, der sich dort aufhalte, wählen können. Die Wahlkommission verwies darauf, daß nach Paragraph7, Absatz4 des Wahlgesetzes im Ausland ausschließlich im Auftrag der DDR tätige BürgerInnen sowie ihre Angehörigen wählen können, wenn sie zuvor einen Wahlschein beantragt haben.

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