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Birkel vor Entscheidung

■ Erfolg für den Nudelhersteller zeichnet sich ab

Stuttgart (ap) - Im millionenschweren Schadenersatzprozeß des schwäbischen Nudelherstellers Birkel will das Oberlandesgericht Stuttgart heute eine Entscheidung verkünden. In dem Berufungsverfahren geht es darum, ob der Einspruch des Landes Baden-Württemberg gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Stuttgart Erfolg haben wird. Sollte das Land erneut unterliegen, stünde ihm noch die Revision beim Karlsruher Bundesgerichtshof offen. Birkel klagt in dem aufsehenerregenden Prozeß auf die in der Bundesrepublik bislang beispiellose Rekordsumme von 43,2 Millionen Mark, weil das Regierungspräsidium Stuttgart auf dem Höhepunkt des Flüssigei-Skandals im Sommer 1985 vor angeblich „mikrobiell verseuchten“ Birkel-Produkten gewarnt hatte. Vor dem Landgericht war das Unternehmen voll rehabilitiert worden. Die Kammer billigte dem Teigwarenproduzenten einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz zu, entschied aber noch nicht über dessen Höhe. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts über acht Millionen Mark hatte das Land abgelehnt. Auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht am 21. Februar dieses Jahres zeichnete sich ein Erfolg für Birkel ab. Der Vorsitzende Richter des 1.Zivilsenats, Fritz Janßen, schloß nicht aus, „daß die Klage dem Grunde nach tatsächlich berechtigt ist“.

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