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Bonn baut Schleuse für AussiedlerInnen

■ Bundesregierung will Zuzug von AussiedlerInnen erschweren / Gesetzentwurf sieht Verweigerung der Aufnahme durch die Länder vor / Anträge von AussiedlerInnen künftig nur noch bei Botschaften in Herkunftsländern

Bonn (afp/taz) - Die Bundesländer sollen die Aufnahme von AussiedlerInnen aus den osteuropäischen Ländern wie Polen, Rumänien oder der Sowjetunion künftig verweigern oder zumindest zeitlich verzögern können. Das sieht nach einem Bericht der 'Berliner Morgenpost‘ ein interner Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vor. AussiedlerInnen sollen hiernach künftig nur noch dann Anspruch auf Aufnahme haben, wenn sie das Verfahren in ihrem Herkunftsland abwickeln.

Das Bundesinnenministerium in Bonn bestätigte gestern die Existenz eines entsprechenden Gesetzentwurfs, der den Bundesländern mehr Kompetenzen bei der Aufnahme der AussiedlerInnen zuspricht. Am heutigen Freitag soll auf Staatssekretärsebene ein Bund-Länder-Gespräch über den Entwurf stattfinden. Bereits am kommenden Mittwoch soll er im Kabinett verabschiedet werden.

Der Gesetzentwurf enthält Bestimmungen, mit dem das Innenministerium vor allem dem ungebremsten Zuzug von Polen einen Riegel vorschieben will. Fast 70 Prozent der rund 380.000 AussiedlerInnen des vergangenen Jahres kamen aus Polen. Ein großer Teil von ihnen kam mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik und beantragte hinterher die Aufnahme als AussiedlerInnen, obwohl die Voraussetzungen hierzu nicht erfüllt waren. Künftig sollen die Anträge der AussiedlerInnen nur noch bei den bundesdeutschen Botschaften in den Herkunftsländern gestellt werden. Das Bundesverwaltungsamt werde wie bisher prüfen, ob der Antragsteller die notwendigen Anerkennungsvoraussetzungen erfülle, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Selbst bei einem positiven Ergebnis der Prüfung dürfe der Aufnahmebescheid erst nach Zustimmung des aufnehmenden Bundeslandes erteilt werden. Die Bundesländer könnten die Bescheide des Bundesverwaltungsamtes ihrerseits noch einmal prüfen und notfalls neue Beweismittel anfordern. Dadurch könnten sie den Zuzug der AussiedlerInnen sowohl zeitlich als auch dem Umfang nach steuern. Den Betroffenen sei es wegen der „veränderten politischen Verhältnise in den Aussiedlungsgebieten und den verbesserten Reisemöglichekeiten“ durchaus „zumutbar“, noch so lange in ihren Herkunftsgebieten zu bleiben, bis das Verwaltungsverfahren abgeschlossen sei, so der Gesetzentwurf. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte eine Änderung der Aufnahmegesetzes für AussiedlerInnen bereits in der vergangen Woche angekündigt.

Ve.

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