: Radfahrer kriegen Nutzungsentschädigung
Frankfurt (dpa) - Radfahrer, die nach einem Unfall ihr Fahrrad nicht mehr benutzen können, haben grundsätzlich Anspruch auf eine Ausfallentschädigung. Zu diesem Ergebnis kam das Frankfurter Amtsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 32C5136/89/19). Einer Radfahrerin aus Frankfurt wurden damit für zehn Tage zusammen 65 DM an Nutzungsausfallsentschädigung zugesprochen, da die Frau auf ihr Rad angewiesen war.
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