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Möllemann-Bonbons: Bafög wird billiger

■ Bundestag: Ausbildungsförderung nicht mehr Volldarlehen / Die Hälfte gibt's umsonst / Elternfreibeträge werden angehoben / Reform kostet 650 Millionen DM / Kabinett beschließt Verschärfung für AussiedlerInnen / Schäuble: Aufnahmeverfahren im Herkunfstland

Bonn (dpa) - Mit der Bafög-Novelle hat der Bundestag gestern eines der umstrittensten Spargesetze der „Bonner Wende“ von 1982 weitgehend korrigiert. Die Ausbildungsförderung wird danach künftig nicht mehr als reines Volldarlehen, sondern zur Hälfte als Zuschuß gezahlt. Durch Anhebung der Elternfreibeträge bei der Förderungsberechnung erhalten gleichzeitig 70.000 Studenten erstmals Bafög. Ab Herbst dieses Jahres gibt es für alle Empfänger durchschnittlich drei Prozent mehr Geld. Die wichtigsten Regelungen im einzelnen:

-Nur noch 50 Prozent der Förderung werden künftig als zinsloses Darlehen gezahlt, das fünf Jahre nach Studienabschluß in Raten zurückzuzahlen ist.

-Durch eine Anhebung der Elternfreibeträge kommen erstmals Kinder von Eltern mit mittleren Einkommen überhaupt in den Genuß der Förderung.

-Mit Blick auf die gegenwärtig unzureichenden Studien- und Prüfungsbedingungen und die daraus folgenden längeren Studienzeiten wird die Förderungshöchstdauer für Studenten in der Examensphase um künftig zwei Semester verlängert.

-Schüler von Berufsaufbauschulen und Fachoberschulen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten wieder Bafög.

-Ein auswärts wohnender Student kann künftig bis zu 750 DM Förderung erhalten (bisher 725 DM).

Die Bafög-Reform wird im nächsten Jahr Bund und Länder 650 Millionen DM mehr kosten. Durch weitgehende Einschränkung der elternunabhängigen Förderung insbesondere für Studenten, die nach dem Abitur zunächst eine Lehre absolviert haben, werden diese Mehrkosten in den Folgejahren nach Abschluß der Umstellung erheblich niedriger ausfallen.

Aufnahmeverfahren

für Aussiedler

Aussiedler aus Ost- und Südosteuropa müssen künftig noch vor der Einreise in die Bundesrepublik ein Aufnahmeverfahren durchlaufen. Diese von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegte Verschärfung des Vertriebenengesetzes hat das Bundeskabinett gestern beschlossen.

Nur wer das Verfahren im Herkunftsland abschließt und einen Aufnahmebescheid erhält, erlangt künftig noch den Aussiedlerstatus und damit den Anspruch auf Sozialleistungen wie Darlehen oder Hausratentschädigungen, erläuterte Schäuble. Außerdem muß sich vor der Einreise ein Bundesland zur Aufnahme des Aussiedlers bereit erklärt haben. Trotz der Weigerung Bremens, des Saarlandes und Nordrhein-Westfalens, weitere DDR-Bürger aufzunehmen, werden ÜbersiedlerInnen auch künftig auf alle Bundesländer verteilt werden. Schäuble betonte, bisher sei auch aus den betreffenden Ländern keine Zurückweisung bekannt geworden.

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