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Immunität aufgehoben: Altermann vor Gericht

■ Bauchschmerzen im Bürgerschafts-Ausschuß

Gegen den Bremer DVU-Bürger schaftsabgeordneten, Hans Altermann, kann wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vor Gericht verhandelt werden. Der Verfassungs-und Geschäftsordnungausschuß der Bürgerschaft stimmte jetzt, wenn auch mit einigen Bauchschmerzen, dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu, Altermanns Abgeordneten-Immunität aufzuheben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Altermann vor, am 1. April 1989 an einer DVU-Wahlveranstaltung in Augsburg mit einer durchgeladenen Schreckschußpistole teilgenommen zu haben. Altermanns illegale Bewaffung war aufgeflogen, als er der Abgeordnete einen Feuerwehrmann am Eingang des Augsburger Kongreßcentrums um besondere Bewachung seines Mantels gebeten hatte mit dem Hinweis: „Da ist nämlich meine Pistole drin.“

Bürgerschaftspräsident Dieter Klink hatte offensichtlich dennoch größte Bedenken, Altermann deshalb ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren aufzuhängen. Das Protokoll der Ausschußsitzung zitiert Klink mit Zweifeln, „ob durch die Erteilung der Genehmigung zur

Durchführung des Strafverfah rens ggf. der Abgeordnete Altermann zu einem Märtyrer gemacht würde.“

Bedenken gegen eine strafrechtliche Verfolgung Altermanns hat auch FDP-Chef Claus Jäger. In der Ausschußdebatte wertete Jäger das Verfahren der Staatsanwaltschaft als „wenig sinnvoll“, stimmte allerdings der Aufhebung der Immunität zähneknirschend zu, da es leider wohl keine andere Möglichkeit mehr gebe. Keine Zweifel daran, daß Leute strafrechtlich belangt werden sollten, die mit Waffen auf politischen Veranstaltungen herumlaufen, hatte der SPD -Abgeordnete Tepperwien.

Über die Position der Grünen schweigt sich das Protokoll aus. Grund: Ausschußmitglied Frehe fehlte bei der Sitzung aus zwei Gründen. Einerseits wegen anderweitiger Verpflichtungen, andererseits wegen eines Gewissenskonflikts. Zwar hält auch Frehe die bewaffnete Teilnahme an politischen Veranstaltungen für einen „kriminellen Tatbestand“, doch die Immunitätsaufhebung im Zusammenhang politischer Verfahren lehnt er „im Grundsatz“ ab.

K.S.

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