Diäten gehen Bürger nichts an

München (ap) - Bei der Festsetzung der Abgeordnetendiäten in Bayern hat der Bürger auch künftig nichts zu sagen. Eine Klage des oberfränkischen Betriebswirts Hans-Joachim Böhme hat der bayerische Verfassungsgerichtshof gestern als unzulässig abgewiesen. Nach Auffassung des Klägers müßte das Volk, das laut Artikel 2 der bayerischen Verfassung Träger der Staatsgewalt ist, die Höhe der Abgeordnetenbezüge per Volksentscheid regeln. Das Gericht entschied jedoch, auf eine Verletzung objektiven Verfassungsrechts könne eine Popularklage nicht gestützt werden.