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Riesenblamage statt Mordkomplott

■ Angeblicher Attentat-Plan gegen Oberstaatsanwalt Fätkinheuer: Die Haftbefehle der Beschuldigten sollen aufgehoben werden / Nur Produkt der Eitelkeit?

Das Mordkomplott gegen den Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Fätkinheuer (die taz berichtete) hat sich unversehens in Luft aufgelöst: Zwei Wochen, nachdem sechs Gefangene des Tegeler Knast in einer Nacht- und Nebelaktion wegen Anstiftung zum Mord auf den Oberstaatsanwalt Fätkinheuer verhaftet worden waren, hat die Staatsanwaltschaft jetzt die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Das hat der Generalstaatsanwalt beim Landgericht, Heinze, gestern vor dem Rechtsausschuß des Abgeordnetenhauses bekanntgegeben. Der Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls wurde von Heinze damit begründet, daß der „Verdacht, daß Fätkinheuer umgebracht werden sollte, bisher nicht erhärtet werden konnte“. Die Angaben des V-Mannes, der sechs Gefangene des Mordkomplotts gegen Fätkinheuer bezichtigt habe, sind Heinze zufolge „nicht verwertbar“, weil der Informant nicht bereit sei, „öffentlich“ auszusagen.

Daß die großangelegte Durchsuchungsaktion des Tegeler Knasts am 16. März unter Aufgebot von 150 schwer bewaffneten Polizeibeamten der größte Wasserschlag aller Zeiten war, hatten die Spatzen schon vergangene Woche von den Dächern des Kriminalgerichts Moabit gepfiffen. Insider vermuteten, daß die für organisierte Kriminalität zuständige Abteilung 69 der Staatsanwaltschaft - der Fätkinheuer als Leiter vorsteht - einer „Knast-Lampe“ (falsche Anschuldigung eines Knackies, d.Red.) aufgesessen ist. Auf diese Vermutung ging der Generalstaatsanwalt Heinze gestern vor dem Rechtsausschuß allerdings mit keinem Wort ein. Ebenso wenig darauf, daß Fätkinheuer bei der Durchsuchung in Tegel persönlich zugegen war, obwohl er dort als Betroffener nichts zu suchen hatte.

Daß Fätkinheuers Ermittlungen in eigener Sache hinter den Kulissen für einigen Wirbel gesorgt haben, wurde deutlich, als der Justizstaatssekretär Schomburg gestern im Rechtsauschuß dazu Stellung nahm: „Die Senatsverwaltung für Justiz“, so Schomburg, „hält es für nicht aktzeptabel, wenn der Betroffene selbst in erheblichem Umfang bei einer derartigen Durchsuchung mitwirkt“. Dienstrechtliche Konsequenzen habe der Fall für Fätkinheuer jedoch nicht. Der CDU-Abgeordnete Finkelnburg brachte ins Spiel, daß Fätkinheuer sich mit der Durchsuchung ursprünglich noch vor der Presse brüsten wollte. Finkelnburg wollte wissen, ob Fätkinheuer von seiner „Eitelkeit“ oder seinem „Geltungsdrang“ zu dem Vorhaben der Pressekonferenz getrieben worden sei, wurde von Schomburg jedoch mit der trockenen Antwort beschieden: „Daß überlasse ich ihnen selbst.“

Einer der sechs ehemals beschuldigten Gefangenen wurde gestern aus der Moabiter U-Haft zurück nach Tegel gebracht, weil er kurz vor der Entlassung steht. Nach Angaben des Generalstaatsanwalts hat die Abteilung 69 gegen die sechs Gefangenen und gegen sieben weitere Tegeler Insassen inzwischen nur noch ein Ermittlungsverfahren wegen „Verdachts des bandenmäßigen Rauschgifthandels“ eröffnet.

plu

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