: Bayerns Bürger fest im Polizeigriff
■ Datensammelwut der Ordnungshüter legalisiert / Selbst Sportveranstaltungen unter der Supervision der Staatsmacht
München (taz) - Die Datensammelwut der bayerischen Polizei war schon in der Vergangenheit sogar dem obersten bayerischen Datenschutzbeauftragten nicht geheuer. So hatte die Münchner Polizei in ihrem Computer vom kleinen Ladendieb bis hin zu Homosexuellen alles, was ihr „auffällig“ erschien, gespeichert. Doch anstatt diese Auswüchse zu verhindern, hat der Freistaat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sie legalisiert: Der Datenschutz soll damit weiter ausgehebelt werden.
Nach dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes“ dürfen Demonstranten oder sonstige Teilnehmer von öffentlichen Veranstaltungen von der Polizei hemmungslos gefilmt werden. Außerdem dürfen die Daten der Verantwortlichen für diese Veranstaltungen - auch Sportveranstaltungen fallen ausdrücklich darunter gespeichert werden.
Ebenso sollen künftig ganz legal „verdeckte Ermittler“ eingesetzt werden können, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln Wohnungen observieren und private Gespräche abhören. Personen, die nach Ansicht der Polizei „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen könnten, dürfen künftig „polizeilich beobachtet“ werden.
Aber nicht nur „verdächtige Personen“ sollen beschattet werden dürfen, sondern auch ihre Begleitpersonen. Wer also in Bayern jemand „begleitet“, läßt sich am besten vorher dessen polizeiliches Führungszeugnis zeigen. Auch sonst wird die Arbeit der Polizei erheblich erleichtert.
Geht es nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung, wird auch die ungehinderte Datenweitergabe an andere Dienststellen und an die Geheimdienste gesetzlich abgesichert. Selbst die verfassungsrechtlich bedenkliche Rasterfahndung ist dann zugelassen.
„Da im Bund die Strafprozeßnovelle nicht vorankommt, hat Bayern jetzt gleich alle Regelungen, die eigentlich nur zur Strafverfolgung in Betracht kommen dürften, unter Umgehung der Bundeszuständigkeit für die Übernahme ins Polizeiaufgabengesetz vorgesehen“, faßt der grüne Landtagsabgeordnete Hartmut Bäumer die bayerischen „Stasi -Allüren“ zusammen. Der Datenschutz und die Trennung von Polizei und Geheimdiensten sowie die Unterscheidung von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr als polizeiliche Aufgaben wären damit im bayerischen Polizeibereich nicht mehr vorhanden, kritisiert der Abgeordnete.
Nach der umstrittenen Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes im vergangenen Jahr - damals wurde der sogenannte „Unterbindungsgewahrsam“ Gesetz - ist dies ein weiterer Versuch im Freistaat Bayern, Bürgerrechte in den Polizeigriff zu nehmen.
lui
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