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Aufenthaltserlaubnis für De-facto-Flüchtlinge

Kiel/Berlin (ap/taz) - Zwei Wochen vor der abschließenden Lesung eines neuen Ausländergesetzes im Bundestag, hat das Innenministerium in Schleswig-Holstein jetzt noch einen neuen Ausländererlaß verabschiedet. Wichtigste Veränderung gegenüber der bisherigen, 25 Jahre alten Regelung: abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden dürfen, weil ihre Heimat zu Krisengebieten zählt, sollen nach fünf Jahren eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Damit folgt Schleswig-Holstein in der Tendenz einer Berliner Regelung, die im Sommer letzten Jahres für viel Wirbel sorgte, weil diese De-facto-Flüchtlinge bereits nach drei Jahren einen legalisierten Aufenthalt bekamen. Im übrigen Bundesgebiet werden diese De-facto-Flüchtlinge lediglich geduldet, daß heißt sie müssen praktisch jeden Monat neu mit ihrer Abschiebung rechnen, unabhängig davon, wie lange sie sich bereits in der Bundesrepublik aufhalten. Auch der Familiennachzug soll im nördlichsten Bundesland etwas humaner gestaltet werden. Bisher darf ein ausländischer Ehepartner erst nachziehen, wenn die Ehe bereits seit einem Jahr besteht und einer der Ehepartner seit mindestens acht Jahren in der Bundesrepublik lebt. In Schleswig-Holstein wird die Einjahresfrist abgeschafft, wenn die Ehefrau schwanger ist oder bereits ein Kind aus dieser Ehe hat. Gelockert wird auch die Vorschrift über den Nachweis angemessenen Wohnraums, mit dem bisher Aufenthaltserlaubniserteilungen verweigert wurden. Als Orientierung soll künftig das übliche Niveau für Sozialwohnungen gelten.

JG

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