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SPD: Staatsvertrag veröffentlichen

■ Die SPD kritisiert die bislang bekannt gewordene Leitlinien des Bonner Entwurfs zum deutsch-deutschen Staatsvertrag und klagt Offenlegung ein / Bonner Vorgabe zum Abbau von Mietpreissubvention ist umstritten

Bonn (afp/ap/taz) - Scharfe Kritik am Ressortentwurf für einen Staatsvertrag mit der DDR hat der stellvertretende SPD -Fraktionschef Horst Ehmke geübt. Der nachhaltigste Eindruck des Bonner Vertragsentwurfs sei dessen Anschlußcharakter: Die DDR werde unter westdeutsche Oberhoheit gestellt, die bundesdeutsche Rechtsordnung der DDR übergestülpt, monierte Ehmke gestern in Bonn. Vergleiche man die sozialen Komponenten der Ostberliner Koalitionsvereinbarungen mit dem Bonner Entwurf, sei die Diskrepanz offensichtlich.

Nach den bisher bekannt gewordenen Leitsätzen des Entwurfs sollen mit der Verwirklichung einer deutsch-deutschen Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion alle „unternehmerischen Entscheidungen frei von Planvorhaben“ werden. Im Arbeits- und Sozialrecht müsse Ost-Berlin jene Gesetze und Verordnungen außer Kraft setzen, die von „zentraler Leitung und Planung der Volkswirtschaft“ sprächen.

Die SPD forderte gestern die Bundesregierung auf, den Staatsvertragsentwurf, der am kommenden Donnerstag im Kabinettsausschuß „Deutsche Einheit“ verabschiedet werden soll, noch in dieser Woche zu veröffentlichen. Angesichts des Umfangs und der Bedeutung der nötigen Rechtsänderungen sei die Kürze der dem Bundestag zur Beratung verbleibenden Zeit ohnehin sehr fragwürdig, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ingrid Matthäus-Maier.

Mit Blick auf geplante deutsch-deutsche Gespräche fügte sie hinzu, eine Veröffentlichung des Papiers hindere die beiden Regierungen nicht daran, in den nächsten Tagen von dem Entwurf abweichende Vereinbarungen zu treffen. Bislang hatte sich Regierungssprecher Vogel nicht einmal darauf festlegen wollen, daß der Vertrag vor Unterzeichnung überhaupt veröffentlicht werde.

Welche Konsequenzen die Regelungen des Staatsvertrags für die DDR-Bevölkerung zeitigen werden, macht die gestrige Bonner Debatte über die künftige Mietpreisgestaltung deutlich. Während das Kanzleramt offensichtlich noch dazu tendiert, das heikle Problem der DDR-Regierung zu überlassen, forderte das Bundesbauministerium, der Abbau von Mietpreissanktionen müsse im Staatsvertrag festgelegt werden. Auch der Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses Gattermann (FDP), sprach sich für Vorgaben zum Subventionsabbau aus. Andernfalls, so hatte bereits das Bundesbauministerium argumentiert, würden sich nicht genügend private Investoren im Wohnungsbau finden. Bei privat finanzierten Neubauten sowie durchgreifenden Sanierungsmaßnahmen müßten Vertragsgestaltung einschließlich der Miethöhe „völlig frei“ sein.

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